Fertigungsstandards
Nach Kundenwunsch wird die Kälteanlage einer EG-Einzelprüfung nach Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) unterzogen, die durch den TÜV Nord (CE 0045) vorgenommen wird.
Bei Bedarf erfolgt die Bewertung der Konformität für die Kälteanlage mit der Europäischen ATEX-Richtlinie 2014/34/EU in enger Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord, der die Zertifizierung vornimmt.
Auf Wunsch kann natürlich auch eine andere Prüfstelle benannt werden.
Bei Bedarf können selbstverständlich weitere Prüfungen vorgenommen werden. Auch für den Fall, dass Ihr Firmensitz im Ausland ist, können auf Wunsch landesübliche Prüfungen vorgenommen werden.
Sprechen Sie mit uns in Bezug auf Ihre individuellen Anforderungen.